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Liebe Mandantinnen,Christian Deák
liebe Mandanten,
liebe Leserinnen und
Leser,

 

 

Heute schreiben wir über „Soforthilfen“ für Selbständige

Kurzzusammenfassung: FAQ

 

Die Entwicklung in diesen Punkten ist rasant.
Wir schreiben diesen Artikel am 25. März 2020 und werden uns bemühen, diesen stets Up to Date zu halten.

 

Welche Schritte können Selbstständige Unternehmen, damit sie

  • im ersten Schritt ihre Liquidität
  • und im zweiten Schritt ihre Existenz schützen.

 

Wir haben einen 7 – Punkte Plan für eine schnelle Übersicht entwickelt:

  1. Hausbanken für Tilgungsaussetzung kontaktieren
  2. Vermieter kontaktieren und Stundung beantragen
  3. 1/11 auf 0€ setzen (Umsatzsteuersondervorauszahlung) –> Siehe Blogeintrag von uns
  4. Herabsetzung Steuern (nachträglich anfallende für Vorjahre und aktuelle) –> siehe Blogeintrag von uns
  5. Stundung USt nachträglichen VZ und Nachzahlung Altjahre–> siehe Blogeintrag von uns
  6. „Soforthilfen“ –> Link
    in NRW:
    Direkter Link zur Hilfe–> Link
  7. Optional: Kredite bei KfW beantragen / Achtung: neue Verschuldung

 

zu 6. Antrag für Soforthilfen: hier NRW
unmittelbare Förderungen: ECHTER ZUSCHUSS / NICHT ZURÜCKZUZAHLEN!

Kurz gesagt:

Wer wird gefördert:

Gewerbliche und gemeinnützige unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente), die

  • Im Haupterwerb
  • dauerhaft tätig sind
  • Ihren Hauptsitz in NRW haben
  • und ihre Ware und Dienstleistung bereits vor dem 1.12.2019 angeboten haben.

In NRW versichert man, dass man wahrheitsgemäße Angaben macht,
dass man sich darüber im Klaren ist, dass man sich bei Falschauskunft oder unvollständigen Auskünften eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs „einfängt“ und dass man die Gelder zurück zahlen muss, wenn man unverhofft doch an Gelder kommt (Entschädigungen etc.)

 

Hier sind 4 Dinge aufgezählt, bei denen nur eine Tatsache zutreffen muss

Betrachtung der Vergangenheit
1. Mehr als die Hälfte der Aufträge im Vergleich zu VOR März 2020 sind weggebrochen oder
2. Umsätze ggü. dem Vorjahresmonat haben sich mehr als halbiert oder

Betrachtung der Zukunft:
3. durch eine behördliche Auflage sind die künftigen Umsatzerzielungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt
4. die liquiden Mittel werden nicht ausreichend um kurzfristige Zahlungsverbindlichkeiten zu erfüllen (Mieten, Kredite, Leasingraten).

 

Hier ein Auszug der zu bestätigenden Dinge des Antrags in NRW:

 

 

 

 


Was wird konkret gefördert?

Die wirtschaftliche Existenz und die Überbrückung von Finanzierungsengpässe.

Hierzu gehören laufende Betriebskosten wie zum Beispiel
– Mieten,
– Kredite für Betriebsräume,
– Leasingraten usw.

 

Die Förderung ist an sich abhängig davon, (außer NRW)

  • dass, der Schadenseintritt durch Corona nach dem 11. März 2020 eingetreten ist
  • und der Antragsteller zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war!

Hier soll natürlich verhindert werden, dass Unternehmen sich durch die Corona Krise
„sanieren“ und vorher schon Probleme hatten. Hier in dieser Beweislast dürfte
in der Praxis auch das größte Problem liegen.

  • Honorarrückgang:
    Im Monat des Antrags muss ein Umsatz- oder Honorarrückgang von mindestens 50 % im Vergleich zu dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (Bemessungsgrundlage ist der aktuelle und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr. Hierzu ein Beispiel:
    Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 20.000 €,
    momentaner Umsatz im März 2020: 10.000 €
  • Oder:
    Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmers zu decken.
    Hierzu gehören Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten (siehe oben)
  • Oder:
    Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona Krise geschlossen.

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Angestellten:

bis 5 Arbeitnehmer: 9000 € für 3 Monate
Dies gilt für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten (Vollzeitäquivalente)

bis 10 Arbeitnehmer: 15.000 € für 3 Monate
Dies gilt für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten (Vollzeitäquivalente)

Bis 50 Arbeitnehmer: 25.000 € für 3 Monate

 

Wie zählt man die Anzahl der Beschäftigten:

Stichtag ist der 31.12.2019.

 

Umrechnungsfaktoren:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5

Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75

Mitarbeiter über 30 Stunden und Auszubildende = Faktor 1,0

Mitarbeiter auf 450 € Basis = Faktor 0,3

Hierbei ist der / die Unternehmer/in selbst auch mit zu zählen!

Auszubildende werden nur mitgezählt, solange durch ihre Anrechnung nicht die Förderobergrenze von 50 Beschäftigten überschritten wird.

 

Miete und Grundsicherung:

Kurz gesagt soll die „Grundsicherung“ gesichert sein: der Lebensunterhalt und die Unterkunft
werden staatlich bezahlt!

Hierfür müssen keine Vermögensverhältnisse offen gelegt werden und die Bescheide hierfür werden vorläufig genehmigt!
Dieses schnelle Durchreichen ist befristet auf die nächsten sechs Monate.

 

WO kann man den Antrag stellen:

Der Antrag funktioniert digital! Vorerst folgende Quelle: Link
Er muss online ausgefüllt werden, im Nachgang erhält man eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Anträge werden ausnahmslos nach Eingangsdatum bearbeitet.

 

Welche Infos braucht man:

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer
  • Steuernummer des Unternehmens und die Steuer ID eines Eigentümers
  • Konto Information für die Auszahlung
  • Angabe des Wirtschaftszweiges
  • Anzahl der Angestellten

In NRW ist die De-Minimis Erklärung nicht erforderlich!

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss an Eides statt versichern, dass alle Angaben im Antragsformular
nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht worden!

 

 

 

zu 7. Kredite beantragen

Vorweg: bitte dieses Mittel nur in absoluten Notzeiten verwenden, da es sich hier natürlich um Schulden handelt!
Die sind keine Zuschüsse, die Schulden sind zurückzuzahlen.

Besonderheiten hierbei:

  1. Unternehmen dürfen nicht am 31.12.2019 in Krise gewesen sein (hier liegt das tatsächliche Problem in der Praxis)
  2. 90 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
  3. KfW prüft den Antrag NICHT, wenn die Hausbank das „ok“ gibt;
    demnach prüft die Hausbank! Unterkapitalisierung und negatives Eigenkapital ist derzeit ein Problem!
    Derzeit ist zu beobachten, dass Banken trotz der Haftungsfreistellung wenige Kredite an die KfW weiterleiten!
    Der Grund hierfür liegt darin, dass schematisch immer nur auf Unterkapitalisierung und negatives Eigenkapital geprüft wird.
    Eine positive Fortführungsprognose muss demnach im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter der Hausbank geprüft werden.
    Hierfür sind zwingend Liquiditätspläne einzureichen! Diese werden auch geprüft.

 

 

 

 

Wir wollen Ihnen helfen……
so schnell und so unbürokratisch
wie es nur möglich ist!

 

Hierzu können Sie sich gerne an Ihren Sachbearbeiter oder
zentralisiert an Beratung@DHW-StB.de wenden!

 

Daten vom Team

Alle Anträge werden automatisch an Herrn Christian Deák weitergeleitet,
der sich eigens für die Krise ein Signierpad hat installieren lassen,
um selbst aus einer Quarantäne heraus jederzeit unterschreiben und helfen zu können!

 

 

Über folgenden Link können Sie sich beim jeweiligen Mitarbeiter einen Termin buchen:

https://www.dhw-stb.de/termin-online-buchen/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zudem können Sie jederzeit Termine für Beratungsstunden „online“ buchen;
sei es für
Kurzarbeitergeld
Liquiditätsberatung
KfW Krediten
– usw.

 

 

 

Bleiben Sie bitte alle gesund und passen auf sich
und Ihre Liebsten auf

 

 

Bei Rückfragen hierzu können Sie uns natürlich gerne
anrufen / per Whatssapp (0208 / 98 99 22 22)
oder per Mail (Beratung@DHW-StB.de) kontaktieren.

 

 

Folgen Sie uns in unserem Newsletter:
https://www.dhw-stb.de/#newsletter-box

 

 

 

oder in unserem Podcast:
https://digitalfutter.podigee.io/


Termine
 können bequem online ausgemacht werden:

 

Für Neumandatsanfragen inkl. eines kompletten Quickchecks!
(Was ist ein Quickcheck: Link zu Youtube)

Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei
Christian Deák)

Christian Deák
Steuerberater Christian Deák

– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
 für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender

Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender 
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender

 

 

Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Alan Grzemba
)

Rechtsanwalt Alan Grzemba

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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Kanzleileitung
Sabine Weleda)

Sabine Weleda
Kanzleileitung Sabine Weleda

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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Ann-Kathrin
Bilowsky)

Ann-Kathrin Bilowsky
Steuerfachangestellte Ann-Kathrin Bilowsky

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Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte
Jacqueline Eck)

Steuerfachangestellte Jacqueline Eck B. Sc.

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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte
Eleni Kostakopulos)

Steuerfachangestellte Eleni Kostakopulos

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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender

 

 

 

 

 

Disclaimer:

Es wird keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der
Inhalte und Darstellungen übernommen. Dieses Schreiben ersetzt keine Steuerberatung.

Christian Deák

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Im Lipperfeld 31 | 46047 Oberhausen


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