Alles rund um die Umsatzsteuer Identifikationsnummer

15. Juli 2020von Christian Deák
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Die USt-ID ist sehr wichtig – Warum eigentlich?

Christian Deák
Steuerberater Christian Deák

Seit dem 01.01.2020 hat die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen des innereuropäischen Warenverkehrs stark an Bedeutung gewonnen.
Grundsätzlich unterliegt die Umsatzsteuer dem Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem. Heißt: Nur der Endkunde wird mit der Umsatzsteuer belastet. Ein Unternehmer kann die eingenommene Umsatzsteuer mit der verausgabten Vorsteuer verrechnen und zahlt nur die Differenz.

Wozu gibt es also die USt-ID?

Steuerfachangestellte Jacqueline Eck B. Sc.

Beim Warenverkehr innerhalb Europas soll das o.g. Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem beibehalten werden. Jeder Unternehmer, der also innereuropäisch Waren an andere Unternehmer verkaufen und einkaufen will muss eine gültige USt-ID aus seinem Land vorweisen (diese muss einmalig beantragt werden). Mit der USt-ID kann der Unternehmer beweisen, dass er ein Unternehmer und keine Privatperson (diese können keine USt-ID beantragen) ist. Liegen die USt-IDs vor ist die Lieferung steuerfrei (hier kann es auch Ausnahmen geben). Der Abnehmer versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb, kann aber im gleichen Zug einen Vorsteuerabzug geltend machen. Es handelt sich also um ein Nullsummenspiel.

Beantragen können die Unternehmer eine USt-ID bei ihrer jeweiligen nationalen Steuerbehörde. Hier in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern dafür zuständig. Die USt-ID setzt sich aus dem jeweiligen Länderkürzel (bspw. DE für Deutschland) und einer Reihe von Zahlen und Buchstaben zusammen. Die Beantragung muss nur einmal im jeweiligen Land stattfinden.

USt-ID und „Fulfillment by Amazon“

Bei dem Programm “Fulfillment by Amazon” (FBA) können Händler ihre Ware in Amazon-Warenhäusern innerhalb der ganzen EU lagern und auch von dort aus versenden lassen.
Schickt der Händler A also seine Ware aus Deutschland bspw. in ein Lager in Frankreich, so handelt es sich hierbei um einen Verkauf im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes. Der Händler A hat also seine eigene Ware quasi an sich selbst verkauft – und zwar nach Frankreich. Der Empfänger in Frankreich (der deutsche Händler A) muss also genauso wie der Lieferant (auch der deutsche Händler A) eine USt-ID Nummer nachweisen.
Der Händler A muss sich also sowohl in Deutschland, als auch in Frankreich steuerlich registrieren lassen, damit er beide USt-IDs nachweisen kann.

Hat sich der Händler A vorher nicht in Frankreich steuerlich registrieren lassen, handelt es sich bei der Warenbewegung vom deutschen ins französische Amazon-Lager um eine steuerpflichtige Lieferung und die entsprechende Umsatzsteuer wird geschuldet.


USt-IDs müssen überprüft werden

Aufgrund des starken Aufkommens, ist die Umsatzsteuer sehr anfällig für mögliche Betrugsversuche. Bei einem Warenverkehr ist der Lieferant dafür verantwortlich im Anschluss beweisen zu können, dass er auch tatsächlich an einen Unternehmer geliefert hat. Er hat also die Pflicht, die erhaltene USt-ID seines Kunden zu überprüfen.
Denn: ein steuerfreier Tatbestand im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs / der innergemeinschaftlichen Lieferung ist nur gegeben, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Transaktion eine gültige USt-ID vorweisen kann. Bei Stammkunden oder regelmäßigen Geschäftspartnern sollte diese Überprüfung jeden Monat neu stattfinden.


Wie geht eine Überprüfung der USt-ID?

Eine Überprüfung kann ganz einfach online stattfinden. Für deutsche Unternehmer geht das auf zwei unterschiedlichen Portalen:


Bundeszentralamt für Steuern
Hier muss der Unternehmer zunächst seine eigene und dann die zu prüfende USt-ID eingeben. Die Bestätigung kann man sich zusätzlich noch kostenfrei per Post zusenden lassen. Der nachfolgende Link leitet direkt zu der Seite des Bundeszentralamts für Steuern weiter.

https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html/


Portal der Europäischen Union
VIES ist ein weiteres Portal bei dem USt-IDs überprüft werden können. Allerdings ist hier keine postalische Bestätigung möglich. Der nachfolgende Link leitet direkt zu der Seite der europäischen Union weiter.

https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatRequest.html

 

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