Wer Produkte grenzüberschreitend verkauft muss nicht selten regelmäßige, statistische Meldung abgeben – die sogenannte Intrastat Meldung. Was genau dahinter steckt ist Inhalt des folgenden Blogposts:
Intrastat bezeichnet die Intrahandelsstatistik der Europäischen Union, welche beim statistischen Bundesamt der betreffenden EU Staaten einzureichen ist (in Deutschland ist es Destatis – das statistische Bundesamt) und ersetzt die weggefallene Zollanmeldung. Sie basiert auf der EU-Verordnung Nr. 638/2004 und wird ergänzt durch Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2982/2004 der Kommission zur Umsetzung der EU Regulation. Ihr übergeordnet sammelt das statistische Amt der EU – Eurostat – die Daten der statistischen Ämter aller EU-Mitgliedstaaten.
Die Intrastat Meldung dient grundsätzlich der statistischen Erfassung des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Erfasst werden: Einkauf, Verkauf und Warenverbringung –> aber keine Dienstleistungen.
Was macht EU-Waren genau aus?
- Vollständig innerhalb der EU bezogen
- Im freien EU-Verkehr, aus Ländern außerhalb der EU
Wie läuft das ganze ab?
Die Intrastat Meldung wird monatlich (immer für den Kalendermonat in dem der Umsatz stattgefunden hat) in zwei Ländern abgegeben. Einmal im Versendungs- und einmal im Empfängerland.
Beispiel:
Ware wird von Deutschland nach Frankreich geliefert.
–> In Deutschland (als Versendungsland) und in Frankreich (als Empfängerland) muss eine Intrastat Meldung abgegeben werden.
Wer muss Intrastat Meldungen abgeben?
Grundsätzlich alle Unternehmen/Onlinehändler, die Produkte grenzüberschreitend innerhalb der EU verkaufen und wer am CEE oder PAN EU Programm von Amazon teilnimmt. Es gibt jedoch Umsatzgrenzen unter denen man von der Abgabe einer Intrastat Meldung befreit wird.
Die deutschen Meldeschwellen liegen bei
– Versendung in andere EU-Staaten: 500.000,- EUR
– Eingänge aus anderen EU-Staaten: 800.000,- EUR
Weitere Informationen können auf der Homepage des statistischen Bundesamts eingeholt werden.
https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html
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