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Beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel im Privatkundenbereich (das sog. B2C-Geschäft) , wurde am 5. Dezember 2017, das sog. Legislativ-Paket zur Modernisierung der Mehrwertsteuer verabschiedet. Dazu wurden zwei Verordnungen (2017/2454 und 2017/2459) sowie eine Richtlinie (2017/2455) beschlossen, um die Umsatzbesteuerung im E-Commerce zu vereinfachen.

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Alles deutet darauf hin, dass die bislang größte Umsatzsteuerreform für den E-Commerce (OSS etc.) Mitte des Jahres durchgesetzt wird. Vor allem für den Onlinehandel, die Händler, Anbieter von ERP- und Shop-Systemen und Marktplätzen und Steuerberatern ist dies wichtig zu wissen. Denn bislang ist es noch unsicher ob alles zum Sommer umgesetzt wird. Immerhin wurde der Start schon einmal verschoben. Und was schreibt die niederländische Finanzverwaltung an das Parlament in den Haag am 19.01.2021? Dass der One-Stop-Shop zwar für den 1.07.2021 bereit steht aber alles manuell und schleppend beginnen soll.

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