Anders, als Millionen fest angestellte Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen sich Unternehmer selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Was durch die Möglichkeit der freien Wahl einer passenden Vorsorgealternative ein großer Vorteil sein kann, entwickelt sich häufig zum Nachteil, denn Selbstständige haben oft viele andere Dinge im Kopf und kümmern sich viel zu spät um eine ausreichende Altersvorsorge.
Dabei gilt: Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto mehr Geld ist im Alter verfügbar, um den erreichten Lebensstandard auch im Rentenalter weiterhin halten zu können und Altersarmut zu vermeiden.
Deshalb erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, welche Formen der Altersvorsorge es gibt, mit denen Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen können. Außerdem stellen wir Ihnen weitere Möglichkeiten vor, mit denen Sie langfristig Vermögen aufbauen und so entspannt in Rente gehen können.
Das Problem: Selbstständige sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich
Wie eingangs erwähnt, sind Selbstständige für ihre Altersvorsorge in den meisten Fällen selbst verantwortlich, da sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Die freie Wahl der Altersvorsorge erfordert aber auch ein hohes Maß an Eigeninitiative, da Selbstständige in der Regel viele andere Dinge zu tun haben, die Rente meist noch weit weg ist und deshalb häufig vernachlässigt wird. Ein Problem, das angestellte Arbeitnehmer aufgrund der Versicherungspflicht nicht haben.
Aber je länger man wartet, desto teurer wird die Altersvorsorge und desto höher ist das Risiko, dass im Alter ein Leben am Existenzminimum droht – übrigens keine Seltenheit bei Selbstständigen in Deutschland.
Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit den möglichen Alternativen für Ihre Altersvorsorge auseinander und scheuen Sie sich nicht, einen Experten zurate zu ziehen, der Sie mit einem auf Sie zugeschnittenen Finanzierungsmix unterstützt.
- Tipp: Achten Sie bei der Wahl eines Finanzberaters – neben seiner fachlichen Qualifikation – auch auf dessen Unabhängig. Arbeitet er direkt für eine Gesellschaft oder ist von Provisionen für vermittelte Abschlüsse abhängig, erhalten Sie möglicherweise nicht das passende bzw. beste Produkt für Ihren Bedarf.
Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge Sie als Selbstständiger haben, stellen wir Ihnen in den nächsten Abschnitten vor.
Welche Formen der Altersvorsorge für Selbstständige gibt es?
Grundsätzlich kann zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Altersvorsorge unterschieden werden. Zwischen diesen beiden Säulen der Altersvorsorge gibt es noch Sonderformen der privaten Absicherung, die durch Zuschüsse oder über Steuervorteile staatlich gefördert werden.
Die Gesetzliche Rentenversicherung: Eine Option für Selbstständige?
Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung hierzulande nicht den allerbesten Ruf genießt und vermutlich in der Höhe nicht ausreicht, um den erreichten Lebensstandard abzusichern, kann sie dennoch eine durchaus überlegenswerte Option für eine Grundabsicherung im Alter sein.
Einige müssen rein: Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
In Deutschland gibt es mehr als vier Millionen Selbstständige, von denen rund eine Million – obwohl nicht fest angestellt – per Gesetz verpflichtet sind, weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, d.h. sie müssen mit dem Start ihrer Selbstständigkeit monatlich Rentenbeiträge abführen. Das betrifft vor allem Berufe, die der Gesetzgeber für besonders schützenswert hält, z.B. Berufe aus dem Bildungs- und Pflegebereich wie Lehrer*innen, Trainer*innen, Hebammen, Ergotherapeuten und Künstler*innen oder Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber zuständig sind.
Sind Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen, dann gilt auch für sie die Versicherungspflicht, von der sie sich aber nach 18 Jahren befreien lassen können. Dagegen gilt die Versicherungspflicht nicht für solche Handwerker, die ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausüben.
Wenn Sie also planen, in einem der vorgenannten Bereiche selbstständig tätig zu werden, sollten Sie sich bereits vor dem Beginn der Tätigkeit informieren, ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Denn die Rentenkasse wird nicht auf Sie zukommen und die Beträge einfordern, hier müssen Sie proaktiv tätig werden. Verpassen Sie die Anmeldung und eine spätere Betriebsprüfung legt die Versicherungspflicht offen, kann das sehr teuer werden, denn Beitragsnachzahlungen für die letzten bis zu vier Jahre zuzüglich Säumniszuschlägen drohen.
- TIPP: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie – beispielsweise als Solo-Selbstständiger oder angestellter Geschäftsführer einer GmbH mit nur wenigen Gesellschaftsanteilen – der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Klärung beantragen und den Status feststellen lassen. Dadurch vermeiden Sie auch das Risiko einer Scheinselbstständigkeit! Wird von der Clearingstelle ein abgängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, beginnt mit dem Tag des Arbeitsbeginns die Sozialversicherungspflicht und damit auch die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Pflichtversicherung auf Antrag
Selbstständige, die nicht nach den oben genannten Kriterien pflichtversichert sind, können sich trotzdem pflichtversichern. Diese sogenannte Versicherungspflicht auf Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden.
Wer sich direkt mit Aufnahme der Selbstständigkeit pflichtversichern will, muss das bis spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit tun.
Aktuell (2021) beträgt der einheitliche Regelbetrag für die Pflichtversicherung auf Antrag 611,94 Euro in Westdeutschland und 579,39 Euro in Ostdeutschland. In den Genuss des halben Regelbeitrages für die ersten drei Jahre kommen Existenzgründer.
Alternativ zum Regelbeitrag können auch einkommensabhängige Beiträge gezahlt werden, die Berechnungsbasis ist der letzte Einkommensbescheid. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,6% des monatlichen Einkommens.
Achtung: Ist die Pflichtversicherung beantragt, kann diese nicht gekündigt werden und läuft so lange, wie Sie selbstständig tätig sind.
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Wer nicht pflichtversichert ist, hat die Möglichkeit, freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und dadurch Anspruch auf Rentenzahlungen beim Erreichen des Rentenalters zu erhalten. Die Höhe der fälligen Beiträge können Sie selbst festlegen und Zahlungen auch jederzeit unterbrechen und wieder aufnehmen. Wie viel Altersrente Sie später erhalten, hängt von der Anzahl und Höhe der bis dahin eingezahlten Beträge ab.
Wichtig: Um Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten, gilt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Wer ohne Abschläge in die Rente gehen will, muss nach aktuellem Stand mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt (sogenannte Wartezeit) und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Wer vor der Selbstständigkeit bereits im Angestelltenverhältnis gearbeitet und dabei Beitragszeiten angesammelt hat, baut durch die freiwillige Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung seine Beitragszeiten aus, d.h. die Beitragszeiten der Selbstständigkeit werden zu den Zeiten bisheriger Arbeitsverhältnisse hinzugerechnet.
Weitere positive Aspekte der gesetzlichen Rentenversicherung sind der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und der Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die man durch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsunfähigkeit erhält.
Was beim Schritt in die Selbstständigkeit zu beachten ist
Wie im vorherigen Punkt bereits diskutiert, summieren sich die Beitragszeiten eines beitragspflichtigen Angestelltenverhältnisses mit denen aus der Selbstständigkeit, in der freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.
Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist deshalb vor allem für diejenigen interessant, die schon viele Jahre als Angestellter Beiträge gezahlt und so Beitragszeiten – und damit Rentenpunkte – angesammelt haben. Hier lohnt sich ein Blick in die jährlich von der Deutschen Rentenversicherung Bund verschickten Renteninformationen. Sie können dann entscheiden, ob es sich lohnt, freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so den bereits erworbenen Rentenanspruch auszubauen.
Berufsständische Versorgungswerke: Versicherungspflicht für einzelne Berufsgruppen
Für bestimmte Berufsgruppen existieren in Deutschland eigene berufsständische Versorgungswerke, die u.a. auch die Alterssicherung für ihre Mitglieder übernehmen. Diese öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ähneln in ihrer Organisation stark dem gesetzlichen Rentensystem, deren Mitgliedschaft den betroffenen Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist. Betroffen sind davon in der Regel Freiberufler wie z.B.:
- Ärzte,
- Apotheker,
- Architekten,
- Notare,
- Steuerberater,
- Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer oder
- Ingenieure.
Für diese Selbstständigen beginnt mit Beginn ihrer Tätigkeit die Aufnahme in das Versorgungswerk und damit die Versicherungspflicht, d.h. das Versorgungswerk übernimmt dann für sie die Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenvorsorge.
Anders, als die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren (Alt zahlt für Jung), bildet das Versorgungswerk aus den Beiträgen seiner Mitglieder Rücklagen und erwirtschaftet damit Kapitalerträge. Deshalb sind die Leistungen, mit denen Leistungsempfänger rechnen können, in der Regel höher als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die private Altersvorsorge: Das Modell Rürup oder selbst investieren?
Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist und sich außerdem gegen eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden hat, kann sich für eine private Altersvorsorge entscheiden. Auch hier gibt es verschiedene Modelle, die zum Teil vom Staat über Steuervergünstigen gefördert werden.
Staatlich gefördert ins Alter: Die Basisvorsorge mit der Rürup-Rente
Das vermutlich bekannteste Modell ist die Basisrente, besser bekannt auch als Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup), mit der Selbstständige staatlich gefördert für ihr Alter vorsorgen können.
Die Rürup-Rente als steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung und eignet sich wegen ihrer steuerlichen Behandlung vor allem für Personen, die während der Ansparzeit ein überdurchschnittlich hohes Einkommen erzielen und nicht der Pflicht unterliegen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen.
Bei der Rürup-Rente schließen Sie einen Vertrag mit einem Versicherer, meist in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung, ab. Die fälligen Beiträge während der Ansparphase können als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstsatz von aktuell 25.787 Euro (Verheiratete 51.574 Euro) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der anrechenbare Prozentsatz liegt momentan bei 92 Prozent.
Während der Vertragslaufzeit ist es nicht möglich, Geld aus dem Rürup-Vertrag abzuziehen. Mit Eintritt in das Rentenalter wird das aufgebaute Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt.
Der Vorteil der Rürup-Rente ergibt sich aus den Komponenten:
- Steuervorteil während der Ansparphase und
- in der Regel niedrigerer Steuersatz während der Auszahlphase, da hier das Gesamteinkommen der meisten Selbstständigen niedriger ist als während der Ansparphase.
Bei einer Rürup-Rente ist es allerdings nicht möglich, sich das gesamte angesparte Kapital beim Eintritt ins Rentenalter auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Außerdem ist ein einmal abgeschlossener Rürup-Vertrag nicht kündbar, sondern kann nur in seiner Prämienhöhe reduziert oder komplett beitragsfrei gestellt werden.
Privat und ohne Förderung für das Alter vorsorgen
Neben den bislang beschriebenen Maßnahmen zur Altersvorsorge, die alle unter die sogenannte Säule I (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke oder Rürup-Rente) fallen, gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, wie Selbstständige durch Kapitalbildung langfristig ein Vermögen für den Ruhestand aufbauen können. In der folgenden Übersicht stellen wir Ihnen die Wichtigsten davon kurz vor:
Kapitallebensversicherung |
Bei einer Kapitallebensversicherung sparen Sie zum einen fürs Alter, zum anderen versichern Sie sich auch gegen einen vorzeitigen Todesfall. Die Auszahlung des Kapitals kann als monatliche Rente oder in Form einer Einmalzahlung erfolgen. Da sich der Garantiezins in den letzten Jahren Richtung Null entwickelt hat (2022: 0,25%), Kapitallebensversicherungen eher zinsorientiert anlegen und die Gebühren vergleichsweise hoch sind, lohnt sich die früher beliebte Form der Altersvorsorge inzwischen kaum noch. |
Aktien und Fonds |
Durch den Kauf von Aktien oder Aktienfonds erwerben Sie direkt (Aktien) oder indirekt (Aktienfonds) eine Beteiligung an einem (oder mehreren) Unternehmen. Das damit verbundene Ziel sind langfristige Kursgewinne sowie eine regelmäßige Dividendenzahlung (Beteiligung am Unternehmensgewinn). Mit dem Kauf eines Aktienfonds verteilen Sie das Risiko von Kursverlusten auf mehrere Aktien, d.h. fällt der Wert einer Aktie aus dem Fonds, kann dies durch Kursgewinne von anderen Aktien aufgefangen werden. Da ein Fonds aktiv von einem Fondsmanager betreut werden muss, fallen Kosten wie der Ausgabeaufschlag oder eine jährlich fällige Verwaltungsgebühr an. Bei Aktienfonds liegt der Ausgabeaufschlag meist im Bereich von 3 bis 5%, die jährlichen Gebühren schlagen nochmals mit 1 bis 3% zu Buche. Kosten, die zu Lasten der Rendite gehen. |
Vermögensaufbau mit ETF |
Die sogenannten Exchange Traded Funds (börsengehandelte Indexfonds) bzw. kurz ETFs entwickeln sich einer immer größeren Beliebtheit und nehmen inzwischen auch bei der Altersvorsorge einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Mit ETFs können Anleger besonders einfach und unschlagbar günstig in Indizes (z.B. DAX, Dow Jones oder MSCI World) investieren und dabei von der erzielten Rendite der in den Indizes gelisteten Aktien profitieren. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten eines ETF liegen häufig nur zwischen 0,15 und 0,3%. Da ETFs zum Sondervermögen gehören, ist das von Anlegern in die ETFs investierte Geld bei einer Insolvenz des ETF-Anbieters vor den Gläubigern geschützt und gehört nicht zur Insolvenzmasse. Langfristig betrachtet gehören ETFs zu den Asset-Klassen, die in der Vergangenheit die höchsten Renditen erzielen konnten. Das Risiko bei der Geldanlage in ETFs können Sie minimieren, indem Sie statt einer großen einmaligen Investition regelmäßig wiederkehrend kleinere Geldbeträge anlegen, z.B. über einen ETF-Sparplan. |
Immobilien |
Immobilien sind vor allem bei sehr einkommensstarken Selbstständigen beim aktuell sehr niedrigen Zinsniveau ein Bestandteil der Altersvorsorge, da die erworbenen Immobilien meist langfristig im Wert zulegen und mittelfristig attraktive Renditen abwerfen können. Wenn Sie nicht vom Fach sind, sollten Sie sich allerdings vor der Anschaffung einer Immobilie beraten lassen, z.B. hinsichtlich angemessenem Kaufpreis, Anschaffungskosten, Finanzierungsmöglichkeiten, Standort der Immobilie oder der zukünftigen Renditeerwartungen. |
Tabelle 1: Überblick über verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Fazit: Selbstständige sollten mit der Planung ihrer Altersvorsorge rechtzeitig beginnen und sich bei Bedarf beraten lassen
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Hier gilt: je früher Sie damit beginnen, desto mehr Kapital können Sie fürs Alter ansparen und so den erreichten Lebensstandard auch im Alter sichern.
Es gibt zahlreiche Produkte, mit denen Sie – staatlich gefördert oder komplett selbst finanziert – für Ihren Ruhestand vorsorgen können. Das kann die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Absicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk, eine private kapitalbildende Maßnahme oder ein Mix aus mehreren dieser Varianten sein.
Um im Dschungel der Produkte die für Ihre persönliche Lebenssituation passende Kombination zu finden, kann Ihnen ein unabhängiger Finanzberater helfen. Neben einem umfassenden Angebotsvergleich durchleuchtet dieser auch Ihre persönliche Lebenssituation und erstellt ein für Sie passendes Angebot. Da einige Altersvorsorge-Produkte auch steuerliche Anreize bieten, sollten Sie vor dem Vertragsabschluss auch Ihren Steuerberater konsultieren. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei gern.
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