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Mit der Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS-Verfahren) als zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung bei Fernverkäufen haben Onlinehändler seit Juli 2021 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Umsätze zentral über den One-Stop-Shop zu deklarieren und auch die dafür fällige Umsatzsteuer dort abzuführen. Allerdings ist das neue Verfahren kein Selbstläufer und die Teilnehmer müssen sich an die geltenden Regeln und Pflichten halten. Tun sie das nicht, dann drohen lange Sperren. Wie lange, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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