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Ab 2025 plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnungspflicht) im B2B-Bereich. Was für Unternehmen bedeutet, dass für sie ab dem 1. Januar 2025 auch der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend wird. Was Sie bei der elektronischen Rechnungsstellung zukünftig beachten müssen, für wen die Regelung Anwendung findet und welche Übergangsfristen zur Erleichterung gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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