Sind Verbindlichkeiten hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Eintritts noch ungewiss, aber wahrscheinlich, spricht man im Rechnungswesen von Rückstellungen. Deren Höhe muss der Unternehmer nach bestem Wissen und Gewissen schätzen und verpflichtend buchen. Da Rückstellungen im Jahr der Buchung den Aufwand erhöhen, mindern sie den Gewinn. Ein Grund, warum mit Rückstellungen immer wieder gern „Bilanzkosmetik“ betrieben wird. Betriebsprüfer legen daher bei Betriebsprüfungen ein besonderes Augenmerk auf gebildete Rückstellungen, da hier schnelle „Erfolge“ für den Prüfer zu erzielen sind. Eine besondere Form der Rückstellungen sind Pensionszusagen. Dabei handelt es sich um ein Art der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Unternehmen Geld für die Belegschaft oder leitende Angestellte für die Zeit nach dem Arbeitsnehmen zurücklegen. Was bei Rückstellungen und Pensionszusagen zu beachten ist, wie diese berechnet und in Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen werden müssen und was es mit einer Rückdeckungsversicherung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.