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Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wird aktuell darauf hingewiesen, dass jedem wirtschaftlich Tätigen ab dem November 2024 durch das BZSt stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen wird. Das soll der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen (§§ 139a und 139c AO). Die W-IdNr. soll außerdem die Basis für die „Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung“ sein und langfristig nach dem „Once-Only-Prinzip“ für eine bundesweite und behördenübergreifende Kommunikation genutzt werden. Was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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