Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wird aktuell darauf hingewiesen, dass jedem wirtschaftlich Tätigen ab dem November 2024 durch das BZSt stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen wird. Das soll der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen (§§ 139a und 139c AO).
Die W-IdNr. soll außerdem die Basis für die „Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung“ sein und langfristig nach dem „Once-Only-Prinzip“ für eine bundesweite und behördenübergreifende Kommunikation genutzt werden.
Die Nummer wird aus den Anfangsbuchstaben „DE“, gefolgt von einer 9-stelligen Ziffernfolge bestehen, z.B. W-IdNr.: DE987654321
Eine Antragstellung bei der Finanzbehörde für eine W-IdNr. ist nicht notwendig und auch nicht möglich. Die Vergabe erfolgt automatisch durch die Finanzbehörde ab November 2024 stufenweise und über folgende Wege:
- Wirtschaftlich Tätige, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen über eine öffentliche Mitteilung informiert werden.
- Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr. werden über ELSTER informiert.
Alles Wichtige zur W-IdNr. erfahren Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern.
USt-IdNr. bleibt neben W-IdNr. bestehen!
Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen bleiben.
In ihrem Aufbau entspricht die W-IdNr. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird allerdings um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt (-00001, -00002, usw.).
Inhaltlich wird die USt-IdNr. für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstverkehr innerhalb der EU benötigt. Die W-IdNr. dagegen für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke innerhalb Deutschlands!
Daher muss auch zukünftig eine UST-IdNr. beantragt werden, selbst wenn es bereits eine W-IdNr. gibt. Die ist vor allem für Online-Händler extrem wichtig, denn ohne gültige USt-IdNr. gerät der Handel auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay wegen der Marktplatzhaftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Gefahr. Und auch für die innergemeinschaftliche Verbringung durch Fulfillment-Anbieter ist die USt-IdNr. wichtig, um hier keine unnötigen Steuern zahlen zu müssen.
So weit, so gut. Zumindest in der Theorie.
Denn auf verschiedenen sozialen Netzwerken kursieren aktuell Meldungen, dass die Beantragung einer W-IdNr. zur Deaktivierung bzw. sogar Löschung der USt-IdNr. führen kann.
Sollte das tatsächlich der Fall sein, könnte das bei Online-Händlern die gesamte Existenz gefährden, wenn diese auf Online-Plattformen ihre Waren verkaufen und Angebote von Fulfillment-Anbietern in Anspruch nehmen.
Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern sind dazu derzeit keine näheren Informationen über solche Vorfälle bzw. das Risiko der Löschung der USt-Idnr. zu finden. Zumal explizit darauf hingewiesen wird, dass eine Beantragung nicht notwendig ist, da die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch vergeben wird.
Es gibt allerdings den Hinweis, dass aus „technischen Gründen“ Unternehmensdaten zur USt-IdNr. für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden können. Was auch Auswirkungen auf die UStKV sowie die Bearbeitungszeit bei der Vergabe neuer USt-IdNr. hat. Eventuell sorgt dieser Fakt bei einigen Betroffenen für Verwirrung.
Trifft das auch für Sie zu oder haben Sie Fragen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen Ihnen gern.
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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
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