OSS – Häufige Fragen und Antworten

26. Februar 2025von Christian Deák
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Um einen besseren Überblick über das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren zu geben, haben wir die häufigsten Fragen zum OSS in sechs zentrale Kategorien unterteilt:

  1. Allgemeines zum OSS-Verfahren
  2. Bedeutung der 10.000-Euro-Umsatzschwelle
  3. Anmeldung und Registrierung für den OSS
  4. Anwendung und Nutzung des OSS
  5. Prüfungen im Zusammenhang mit dem OSS
  6. Zukunft des OSS und kommende Änderungen
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Steuerberater Christian Deak

1. Allgemeines zum OSS-Verfahren

Was ist der One-Stop-Shop?
Der OSS ist ein Verfahren, das es Onlinehändlern ermöglicht, ihre Umsatzsteuer für Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU zentral in ihrem Heimatland zu melden und abzuführen.

Was fällt unter das OSS-Verfahren?
Alle grenzüberschreitenden Verkäufe an Endkunden innerhalb der EU (B2C) werden über den OSS abgewickelt. Verkäufe innerhalb des eigenen Landes oder an Geschäftskunden (B2B) fallen nicht darunter.

Welche Vorteile bietet das OSS-Verfahren?
Händler müssen sich nicht mehr in jedem Land, in das sie verkaufen, steuerlich registrieren. Stattdessen wird die Umsatzsteuer in einer einzigen Erklärung gemeldet und von der Steuerbehörde des Heimatlandes an die betreffenden EU-Staaten weitergeleitet.

2. Bedeutung der 10.000-Euro-Umsatzschwelle

Wie funktioniert die Umsatzgrenze von 10.000 Euro?
Wenn der Gesamtumsatz aus grenzüberschreitenden Verkäufen an Endkunden in der EU unterhalb von 10.000 Euro im Jahr liegt, kann die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt werden. Bei Überschreitung muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland über den OSS gemeldet werden.

Gilt die Grenze für jedes einzelne Land oder für die gesamte EU?
Die Umsatzgrenze von 10.000 Euro gilt für alle EU-Verkäufe zusammen, nicht pro Land.

Ändert sich die Umsatzgrenze jedes Jahr?
Ja, die Grenze gilt jeweils für das vorangegangene und das aktuelle Kalenderjahr. Wenn sie in einem dieser Jahre überschritten wurde, ist die Meldung über den OSS verpflichtend.

3. Anmeldung und Registrierung für den OSS

Wie erfolgt die Anmeldung für den OSS?
Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der nationalen Steuerbehörde, beispielsweise in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Welche Angaben sind für die Anmeldung notwendig?
Unternehmen müssen ihre steuerlichen Daten, Unternehmensinformationen und die relevanten Verkaufsplattformen angeben, über die sie grenzüberschreitende Verkäufe tätigen.

Kann die Anmeldung nachträglich angepasst werden?
Ja, Änderungen wie neue Verkaufsplattformen oder Adressänderungen können über das entsprechende Steuerportal vorgenommen werden.

4. Anwendung und Nutzung des OSS

Welche Umsätze müssen über den OSS gemeldet werden?
Nur Verkäufe an Endkunden (B2C) innerhalb der EU. Verkäufe an Geschäftskunden (B2B) oder innerhalb des eigenen Landes laufen weiterhin über die reguläre Umsatzsteuermeldung.

Müssen Rechnungen für OSS-Verkäufe erstellt werden?
Eine Rechnungsstellung ist für diese Verkäufe nicht verpflichtend, kann aber freiwillig erfolgen.

Wie wird die Steuerzahlung durchgeführt?
Die gesamte Steuerlast wird in einer einzigen Summe an die nationale Steuerbehörde überwiesen, die sie dann an die jeweiligen EU-Staaten weiterleitet.

Kann ich lokale Umsatzsteuer-IDs behalten?
Ja, falls du Waren in ausländischen Lagern aufbewahrst, benötigst du weiterhin eine Umsatzsteuer-Registrierung in diesen Ländern. Das OSS-Verfahren deckt nur grenzüberschreitende Verkäufe ab.

5. Prüfungen im Zusammenhang mit dem OSS

Gibt es spezielle Steuerprüfungen für OSS?
Ja, die Finanzbehörden der einzelnen EU-Länder können Prüfungen anfordern, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen.

Wie läuft eine OSS-Prüfung ab?
Falls eine Steuerbehörde ein Unternehmen prüfen möchte, erfolgt die Anfrage über die zentrale Steuerbehörde des Heimatlandes. Unternehmen müssen dann eine detaillierte Übersicht aller Verkäufe bereitstellen.

Welche Dokumente sollten für eine Prüfung aufbewahrt werden?
Es ist vorgeschrieben, alle relevanten Verkaufsdaten, Rechnungen und Steuererklärungen für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

6. Zukunft des OSS und kommende Änderungen

Was ist „VAT in the Digital Age“?
Dieses Konzept der EU soll in den kommenden Jahren die Mehrwertsteuerregelungen weiter modernisieren. Eine der geplanten Änderungen betrifft eine Ausweitung des OSS, sodass Händler künftig noch weniger direkte Steuerregistrierungen in einzelnen Ländern benötigen.

Welche weiteren Vereinfachungen sind geplant?
Zukünftig sollen mehr Geschäftsmodelle – wie Dropshipping oder Lagerverbringungen – vom OSS abgedeckt werden. Dadurch sollen die Meldepflichten für Unternehmen weiter reduziert werden.

Wann treten diese Änderungen in Kraft?
Ursprünglich waren Anpassungen für 2025 geplant, jedoch wurde die Umsetzung voraussichtlich auf 2026 verschoben.

Wichtig

Denkt bitte daran, dass ihr weiterhin in allen Lagerländern registriert sein müsst UND, dass eure Tools am Ende so ineinandergreifen und sich ergänzen müssen, dass alle Umsätze aus – auch die Fernverkäufe aus den Lagerländern – zusammen gemeldet werden.

 

Besprecht dies bitte regelmäßig mit einem Steuerberater und kontrolliert die Summen eurer Umsätze:
wir nennen das bei uns „summarische Verprobung der Umsätze“

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