Achtung neue Betrugsmasche: Gefälschte Steuerbescheide kommen per Post!

14. November 2024von Christian Deák
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Während man sich an die steigende Zahl von Betrugsversuchen im Internet mittlerweile gewöhnt hat und darauf meist schon entsprechend sensibel reagiert, nehmen Betrugsversuche per Post derzeit wieder deutlich zu.

Besonders beliebt sind dabei Zahlungsaufforderungen von offiziellen Stellen, um dadurch den Druck auf die Empfänger zu erhöhen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. LKA oder Verbraucherzentralen warnen hier beispielsweise schon länger vor Zahlungsaufforderungen, die Unternehmen von einem angeblichen Handelsregister erhalten. Oder vor scheinbaren Identitätsprüfungen, die Banken per Post verschicken, um die Sicherheit von Bankgeschäften zu erhöhen.

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Steuerberater Christian Deak

Die neueste Masche der Betrüger sind amtlich aussehende Steuerbescheide vom Finanzamt mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Die Kriminellen nutzen dabei die Autorität des Empfängers aus und hoffen, dadurch die Zahlungsbereitschaft ihrer Opfer zu erhöhen. Nach dem Motto: Wer will schon Schulden beim Finanzamt haben.

Diese Steuerbescheide ungeprüft zu bezahlen, kann sehr teuer werden. Vor allem, weil einmal gezahlte Beträge kaum noch zurückgeholt werden können. Deshalb erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie prüfen sollten, um Fälschungen rechtzeitig zu erkennen.

Hier sollten Sie genau hinschauen: So erkennen Sie einen gefälschten Steuerbescheid

Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn viele Betroffene von einem immer professionelleren Vorgehen der Betrüger berichten und gefälschte Bescheide auf den ersten Blick dem Original sehr ähnlich sehen, lassen sich Fälschungen bei genauerem Hinsehen recht leicht erkennen.  Vor allem deshalb, weil die Betrüger die persönlichen Daten ihrer Opfer nicht kennen. Umso wichtiger ist es, die Echtheit der Daten auf dem Bescheid genau zu überprüfen.

Die erste und naheliegendste Prüfung ist, ob der Erhalt eines Steuerbescheids überhaupt Sinn ergibt. Wer zum Beispiel gar keine Steuererklärung abgibt oder seinen endgültigen Steuerbescheid bereits erhalten hat, sollte schon an dieser Stelle die Betrugsabsicht erkennen.

Angaben im Briefkopf genau prüfen

Wer hingegen auf den Steuerbescheid vom Finanzamt wartet, sollte bei Erhalt unbedingt folgende Kontrollen durchführen, um einen gefälschten Steuerbescheid zu erkennen:

  • Prüfen, ob das im Briefkopf des Steuerbescheids angegebene Finanzamt tatsächlich existiert. Bei Betrugsschreiben aus dem Ausland werden oft frei erfundene Städte verwendet.
  • Existiert die Stadt tatsächlich dann prüfen Sie, ob es in dieser Stadt tatsächlich ein Finanzamt gibt. Ist dies der Fall, dann prüfen Sie, ob es sich dabei wirklich um das Finanzamt handelt, das für sie (oder Ihr Unternehmen) zuständig ist. Das geht am einfachsten durch einen Vergleich mit älteren Bescheiden.

Achten Sie auch auf möglicherweise vorhandene Rechtschreibfehler in der Orts- oder Adressangabe, denn das wird Ihrem zuständigen Finanzamt sicher nicht passieren.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie am besten direkt bei Ihrem Finanzamt an und lassen Sie sich die Echtheit des Steuerbescheids bestätigen.

Ein weiteres Erkennungsmerkmal für gefälschte Steuerbescheide ist die Telefonnummer des Finanzamtes, die meist im Briefkopf zu finden ist. Sieht diese seltsam aus oder entspricht sie nicht den gängigen Standards, sollten Sie misstrauisch werden. Zum Beispiel, wenn die Vorwahl oder die typischerweise in der Vorwahl vorangestellte Null fehlen.

Ist die Telefonnummer auf den ersten Blick nicht auffällig, dann prüfen Sie in einem zweiten Schritt, ob Vorwahl und Ort auch zusammenpassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, suchen Sie sich die Nummer Ihres Finanzamts und vergleichen Sie diese mit der auf dem Bescheid angegebenen Nummer.

  • Achtung! Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen gefälschten Bescheid handelt, dann rufen Sie nicht unter der dort angegebenen Nummer an. Manche Betrüger verstecken dort eine kostenpflichtige Nummer. Suchen Sie sich stattdessen die Nummer Ihres Finanzamtes heraus und rufen Sie dort an!

Formularaufbau und Formularangaben

Haben sich die Betrüger mehr Mühe gegeben und das auf dem Bescheid angegebene Finanzamt existiert tatsächlich und ist auch für Sie zuständig, dann sollten Sie im nächsten Schritt den eigentlichen Steuerbescheid und die weiteren Angaben überprüfen.

Das fängt bereits mit der Absenderzeile an, die auf der ersten Seite des Bescheids über Ihrer Postanschrift steht. Prüfen Sie auch hier, ob diese mit Ihrem zuständigen Finanzamt übereinstimmt. Die von Betrügern häufig als Absender verwendete „Finanzbehörde der Bundesrepublik“ gibt es jedenfalls nicht. Denn Steuern sind Ländersache!

Natürlich gehört zur Überprüfung auch, ob die im Steuerbescheid angegebene Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) korrekt sind und Ihnen gehören. Zur Überprüfung können Sie den letzten Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers heranziehen. Wenn Sie unsicher sind oder die Daten nicht finden, hilft auch hier ein Anruf beim Finanzamt. Vor allem die Steuer-IdNr. eignet sich gut zum Abgleich, da sie eindeutig ist und sich nicht ändert.

Zur Überprüfung der Echtheit gehört auch ein genauer Blick in den Steuerbescheid, der allerdings auch bei einem korrekt ausgestellten Dokument der Fall sein sollte.  Zum Beispiel, ob das Steuerjahr stimmt, für das der Bescheid ausgestellt wurde. Haben Sie für dieses Jahr noch gar keine Steuererklärung abgegeben oder bereits den endgültigen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, sollten sofort alle Warnlampen angehen.

Passt der Steuerbescheid tatsächlich zum letzten Veranlagungszeitraum, dann sollte in den Festsetzungsdaten nachgesehen werden, ob Zinsen oder Verspätungszuschläge berechnet wurden. Dies ist bei einem zeitnah erhaltenen Steuerbescheid sehr unwahrscheinlich und kann eigentlich nur der Fall sein, wenn Sie mit Ihrer Erklärung die Abgabefristen deutlich verpasst haben.

Es versteht sich von selbst, dass die im Steuerbescheid angegebenen Daten und Beträge, wie z.B. die festgesetzte Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag oder die zugrunde liegenden Einkünfte, überprüft werden sollten. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Software oder eines Steuerberaters erstellt haben, können Sie die Angaben im Steuerbescheid mit den von der Software oder dem Steuerberater ermittelten Werten vergleichen.

Überprüfen Sie auch die im Steuerbescheid angegebene Bankverbindung, auf die Sie die Steuerschuld überweisen sollen. In der Regel verwendet das zuständige Finanzamt eine Bankverbindung im gleichen Bundesland. Die Angabe einer ausländischen Bankverbindung hier völlig absurd.

Angaben auf den Folgeseiten des Steuerbescheids überprüfen

Wie Sie bisher gesehen haben, können Sie einen gefälschten Steuerbescheid meist schon anhand der bisherigen Prüfschritte auf der ersten Seite erkennen. Sollten Sie dennoch Zweifel an der Echtheit haben, überprüfen Sie die auf den Folgeseiten aufgeführten Einkünfte und Berechnungsgrundlagen mit Bescheiden aus den Vorjahren.

Die im Steuerbescheid aufgeführten Einkünfte bzw. Einkunftsarten sollten mit den tatsächlich erzielten Einkünften übereinstimmen, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Wenn Sie z.B. Ihre Einkünfte ausschließlich als Gewerbetreibender erzielt haben, sollten im Bescheid keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgeführt sein! Haben Sie keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen erzielt, sollte dafür keine Steuerforderungen bestehen.

Auf den Folgeseiten des Steuerbescheids sollte natürlich auch die in der Kopfzeile angegebene Steuernummer bzw. die steuerliche Identifikationsnummer korrekt sein und das Dokument auf auffällige Rechtschreib- und Grammatikfehler überprüft werden.

Erläuterungen zum Steuerbescheid und Rechtsbehelfsbelehrung

Zu jedem Steuerbescheid gehören auch die Erläuterungen zur Festsetzung, eine Rechtsbehelfsbelehrung und die Hinweise zum Datenschutz. Fehlt einer dieser Bestandteile, dann sollten Sie misstrauisch werden und im Zweifel beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Gefälschten Bescheid erhalten: Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

Falls Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall ungeprüft auf das darin angegebene Bankkonto überweisen. Denn wer einmal an die Kriminellen gezahlt hat, hat kaum noch eine Chance, dass Geld zurückbekommen.

Stellt sich der Steuerbescheid als gefälscht heraus, sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines erhaltenen Steuerbescheids haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Lieber einmal zu viel nachfragen, als einem Betrüger auf den Leim gehen!

 

Bild von geri cleveland auf Pixabay

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