Krankenversicherungen im Voraus bezahlen

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Ein ganz legaler „Trick“:
Private Krankenversicherungen im Voraus bezahlen.

Nutzen Sie „verpuffte“ Freibeträge und sparen Sie dadurch Steuern.
Wir betrachten hier die Selbstständigen!

 

 

Viele von uns kennen es:
Die private Krankenversicherung ist eine Ihrer höchsten Ausgaben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diese einmal kritisch dahingehend zu beleuchten, ob man hier von mehr als sonst steuerlich geltend machen kann.

 

 

Sobald Sie diese Beiträge aber nicht monatlich sondern
weit im Voraus an die Versicherung  entrichten
(bis zu 2,5 Jahre), kann sich dies positiv auf Ihre Steuerlast auswirken.
Dieser „Trick“ ist eine
– simple,
– völlig legale,
– und risikofreie Möglichkeit Gelder zu sparen.
In der derzeitigen Niedrigzinsphase definitiv eine Überlegung wert!

 

 

Wie klappt das?

Die Beiträge zur Krankenversicherung können oftmals nur anteilig als „Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben) in Ihrer Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Hier kommt es etwas auf den Vertrag an (nur die tatsächlichen Ausgaben für die Basisabsicherungen sind immer voll absetzbar). Die Beträge sind daher meist nur zu circa 85 % von der Steuer abziehbar…
Das bedeutet: die Zusatzleistungen (der Teil, den sie freiwillig über die Basis Absicherung hinaus bezahlen
wie z.B.: Beispiel Naturheilverfahren) bezahlen Sie also
komplett aus eigener Liquidität.

 

Wo ist nun der „Trick“

Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass Sie über die notwendige Liquidität verfügen 1- bis 2,5 – Jahresbeiträge im Voraus zu bezahlen.
Sprechen Sie hierbei bitte auch mit Ihrer Versicherung,
denn oftmals wird Ihnen zusätzlich noch ein Rabatt eingeräumt!

Die nun im Voraus geleisteten Jahresbeiträge sind nun voll in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie diese tatsächlich geleistet haben.

In den nächsten Jahren wird nun ein bislang ungenutzter Freibetrag erstmals wieder für Sie nutzbar.

Die so genannten „sonstige Vorsorgeaufwendungen“
(2800 € bei Selbstständigen) sind meistens durch die übrigen Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, sonstige Rentenversicherungen usw. ausgeschöpft.

 

Dieser Betrag – 2.800 €- verpufft also jedes Jahr.
Durch die Vorauszahlung werden diese Freibeträge wiederum für die normalerweise ungenutzten Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung usw. nutzbar: dadurch, dass diese Freibeträge nun nicht verpuffen, wirken sie sich steuerlich erstmals aus.

Zahle ich dadurch insgesamt mehr an Versicherungen? 
In Summe haben Sie für alle Jahre gleich hohe Beiträge bezahlt, jedoch insgesamt mehr abgesetzt, da die Freibeträge vorher verpufft waren.

 

 

Hierzu ein kleines
– vereinfachtes – Beispiel:

Wenn Sie die Beiträge für 2 Jahre im Vorfeld bezahlen, so werden die Freibeträge der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ wieder nutzbar:

2 x 2.800 € = 5.600 €
Bei einem Steuersatz von 40 % sparen Sie als0 2.240 € an Steuern (bzw. dieser Steuervorteil würde normalerweise verpuffen).

 

 

 

 

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Es wird keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der
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