Liebe Mandantinnen,
liebe Mandanten,
liebe Leserinnen und
Leser,
wir alle hoffen, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht!
Gesundheit ist und bleibt das wichtigste Gut, das wir haben!
Über die Krise lesen und hören wir genug,
daher wollen wir nun proaktiv mit LÖSUNGEN helfen.
Momentan ist die „Liquidität“ wichtiger als je zuvor.
Unabhängig von möglichen Krediten der KfW hilft das Finanzamt
weitestgehend kurzfristig bei den folgenden Sachverhalten:
Steuervorauszahlungen:
Die Vorauszahlungen für
– Einkommensteuer,
– Gewerbesteuer,
– Körperschaftsteuer können angepasst und ggf. vollständig herabgesetzt werden.
(Vorsicht; das ist eine Umschuldung, solange der Gewinn am Ende des Jahres gleich bleibt).
Nächster Termin:
- Mai 2020: Gewerbesteuer (danach 15.08.20 und 15.11.20)
- Juni 2020: Einkommen- und Körperschaftsteuer (danach 10.09.20 und 10.12.20)
Wichtig:
die Vorauszahlung der Umsatzsteuer kann nicht „angepasst“ werden,
sondern nur gestundet werden (Verschiebung der Schulden).
Hier gibt es noch keine einheitliche Regelung, dies muss im Einzelverfahren mit den Finanzämtern geklärt werden.
Die Umsatzsteuersondervorauszahlung: „1/11“
Das so genannte ein Elftel kann zurückerstattet oder gegebenenfalls zinslos gestundet werden.
Erforderlich hierfür ist eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung.
Im Regelfall ist die Umsatzsteuersondervorauszahlung zusammen mit dem Dezember 2019
(dieser war zu melden am 10.02.2020) gemeldet und gezahlt worden.
Diesen Hebel würden wir definitiv umlegen wollen, da dies lediglich ein Vorschuss an das Finanzamt ist.
Stundung von Steuerbeträgen:
(Verschiebung / KEIN Erlass der Schulden).
Für
- Einkommensteuer,
- Gewerbesteuer,
- Körperschaftsteuer,
- Umsatzsteuer
Stundungen sind auf Antrag vollumfänglich möglich!
Dies gilt für alle bereits fälligen oder noch fällig werdenden Steuern
(auch für Nachzahlungen alter Jahre).
Die Stundung soll zinslos gewährt werden, der zeitliche Rahmen ist befristet zum 31.12.2020.
Steuern für Zeiträume nach dem 31.12.2020 werden getrennt und besonders geprüft.
Voraussetzungen und Nachweise:
Die Finanzämter sind angehalten „keine strengen Anforderungen zu stellen“
Besonderheit Gewerbesteuer:
Da die Gewerbesteuer nur durch das Finanzamt eingetrieben aber nicht durch das Finanzamt erhoben wird, müssen diese Anträge normalerweise direkt an die Gemeinden gerichtet werden. Laut Erlass der obersten Finanzbehörden kann nun jedoch durch die Auswirkungen des Coronavirus der Antrag direkt beim Finanzamt gestellt werden!
Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer:
Hierzu gibt es keine Regelung!
Die Finanzämter sind jedoch angehalten bis zum 31.12.2020
keine Vollstreckungsmaßnahmen für rückständige
und bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern durchzuführen.
Säumniszuschläge sind zudem zu erlassen!
Voraussetzung: der von der Krise Betroffene teilt dies mit!
Durch den Vollstreckungsaufschub ohne Säumniszuschläge wird demnach im Ergebnis das gleiche Ergebnis wie bei einer Stundung von Steuern erreicht.
Sozialversicherungsbeiträge:
Hierzu gibt es keine Aussagen.
Wir wollen Ihnen helfen……
so schnell und so unbürokratisch
wie es nur möglich ist!
Hierzu können Sie sich gerne an Ihren Sachbearbeiter oder
zentralisiert an Beratung@DHW-StB.de wenden!
Alle Anträge werden automatisch an Herrn Christian Deák weitergeleitet,
der sich eigens für die Krise ein Signierpad hat installieren lassen,
um selbst aus einer Quarantäne heraus jederzeit unterschreiben und helfen zu können!
Über folgenden Link können Sie sich beim jeweiligen Mitarbeiter einen Termin buchen:
https://www.dhw-stb.de/termin-online-buchen/
Zudem können Sie jederzeit Termine für Beratungsstunden „online“ buchen;
sei es für
– Kurzarbeitergeld
– Liquiditätsberatung
– KfW Krediten
– usw.
Bleiben Sie bitte alle gesund und passen auf sich und Ihre Liebsten auf
Bei Rückfragen hierzu können Sie uns natürlich gerne
anrufen / per Whatssapp (0208 / 98 99 22 22)
oder per Mail (Beratung@DHW-StB.de) kontaktieren.
Folgen Sie uns in unserem Newsletter:
https://www.dhw-stb.de/#newsletter-box
oder in unserem Podcast:
https://digitalfutter.podigee.io/
Termine können bequem online ausgemacht werden:
Für Neumandatsanfragen inkl. eines kompletten Quickchecks!
(Was ist ein Quickcheck: Link zu Youtube)
Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Christian Deák)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
– für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Alan Grzemba)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Kanzleileitung Sabine Weleda)
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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Ann-Kathrin Bilowsky)
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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Jacqueline Eck)
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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Eleni Kostakopulos)
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Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
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Disclaimer:
Es wird keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der
Inhalte und Darstellungen übernommen. Dieses Schreiben ersetzt keine Steuerberatung.