Liebe Mandantinnen,
liebe Mandanten,
liebe Leserinnen und
Leser,
heute schreiben wir über Kurzarbeitergeld KUG
Kurzzusammenfassung: FAQ
Corona Krise:
ist die Beantragung von Kurzarbeit aufgrund massiver Arbeitszeit Verringerung möglich?
Ja, die Beantragung ist möglich und es wird mehr subventioniert als früher.
Es muss jedoch eine Anzeige (Meldung) Bei einer Arbeitsagentur erfolgen, diese prüft die Voraussetzungen.
Eine Voraussetzung ist, dass die üblichen Arbeitszeiten „vorübergehend deutlich verringert“ sind:
dies bedeutet, dass mindestens 10 % aller Beschäftigten aufgrund des Arbeitsausfalls auch von einem Entgeltausfall betroffen sind.
Dies gilt rückwirkend ab dem 1. März 2020
Für Welche Mitarbeiter kann KUG beantragt werden?
Für jeden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der nicht gekündigt ist.
Hierzu zählen sowohl die kaufmännischen Angestellten als auch die gewerblich tätigen Arbeitnehmer.
(Geschäftsführer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zählen auch hierzu.)
Auch Teilzeitbeschäftigte, können unter KUG fallen.
Welche Mitarbeiter Gruppe ist von KUG ausgeschlossen?
Einzelunternehmer
Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
Arbeitnehmer in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeit Maßnahme)
Minijobber (450 € Job)
Auszubildende
Arbeitnehmer mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis
Für welchen Zeitraum kann KUG beantragt werden?
Maximal für zwölf Monate
Unter Umständen auf 24 Monate verlängerbar
Wie viel Geld erhält der Mitarbeiter?
Grundsätzlich 60 % seines Nettoentgelt
Erhöhung auf 67 % wenn der Mitarbeiter mindestens ein Kind im Haushalt hat.
Krankheit und KUG
Wenn ein Mitarbeiter während seiner Kurzarbeit erkrankt, erhält er weiterhin nur 60 % beziehungsweise 67 % des Nettoentgelts.
Ist er länger als 42 Tage krank, fällt der Mitarbeiter in Krankengeld Bezug und erhält somit sein Geld von der Krankenkasse (Krankengeld)
Kosten für den Arbeitgeber:
Es wird für jede ausgefallene Arbeit Stunde von der Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld bezahlt.
Es werden 100 % aller Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab 1. März 2020 erstattet!!!
Muss der Mitarbeiter KUG zustimmen?
Es gibt weder einen Grenzwert, wie viele Mitarbeiter zustimmen müssen (wie viel Prozent) noch muss ein Mitarbeiter an sich zustimmen.
Der Mitarbeiter möchte nicht in KUG: was passiert?
Er stellt keinen Kündigungsgrund dar, dass der Mitarbeiter nicht zustimmt.
Wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich KUG ablehnt und sein volles Gehalt verdienen möchte,
könnte der Arbeitgeber eine so genannte „Änderungskündigung“ gegen den Mitarbeiter aussprechen.
Hier wird der Mitarbeiter ein neuer Arbeitsvertrag mit neuen Konditionen zur Verfügung gestellt.
Lehnt der Mitarbeiter dieses ab, wird die Kündigung wirksam.
Vor einem Arbeitsgericht kann der Mitarbeiter die „Änderungskündigung“ jedoch genauso angreifen wie eine reguläre oder „normale“ Kündigung. (Zum Beispiel durch eine unzutreffende Sozialauswahl). Letzteres greift natürlich nicht für Arbeitgeber, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt haben. Hier empfiehlt sich grundsätzlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was muss konkret getan werden, um KUG zu beantragen?
- Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter über Kurzarbeit treffen.
- Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Anzeige muss im Vorfeld erfolgen! Die Anzeige kann online oder über einen Vordruck der Arbeitsagentur erfolgen. - Antrag auf Kurzarbeitergeld (Antrag erfolgt monatlich, Antrag erfolgt über die Lohnbuchhaltung beziehungsweise den Steuerberater)
Wir wollen Ihnen helfen……
so schnell und so unbürokratisch
wie es nur möglich ist!
Hierzu können Sie sich gerne an Ihren Sachbearbeiter oder
zentralisiert an Beratung@DHW-StB.de wenden!
Alle Anträge werden automatisch an Herrn Christian Deák weitergeleitet,
der sich eigens für die Krise ein Signierpad hat installieren lassen,
um selbst aus einer Quarantäne heraus jederzeit unterschreiben und helfen zu können!
Über folgenden Link können Sie sich beim jeweiligen Mitarbeiter einen Termin buchen:
https://www.dhw-stb.de/termin-online-buchen/
Zudem können Sie jederzeit Termine für Beratungsstunden „online“ buchen;
sei es für
– Kurzarbeitergeld
– Liquiditätsberatung
– KfW Krediten
– usw.
Bleiben Sie bitte alle gesund und passen auf sich
und Ihre Liebsten auf
Bei Rückfragen hierzu können Sie uns natürlich gerne
anrufen / per Whatssapp (0208 / 98 99 22 22)
oder per Mail (Beratung@DHW-StB.de) kontaktieren.
Folgen Sie uns in unserem Newsletter:
https://www.dhw-stb.de/#newsletter-box
oder in unserem Podcast:
https://digitalfutter.podigee.io/
Termine können bequem online ausgemacht werden:
Für Neumandatsanfragen inkl. eines kompletten Quickchecks!
(Was ist ein Quickcheck: Link zu Youtube)
Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Christian Deák)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
– für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– für Samstagstermine (Not- / Ruhetermine) per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin / Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Alan Grzemba)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Kanzleileitung Sabine Weleda)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Ann-Kathrin Bilowsky)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Jacqueline Eck)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Neumandatstermin/ Beratungstermin ausmachen und bequem
(bei Steuerfachangestellte Eleni Kostakopulos)
– per Paypal bezahlen: Link zum Kalender
– per Kreditkarte / Stripe bezahlen: Link zum Kalender
Für einen 60 minütigen Beratungstermin:
Zahlung bequem per Paypal: Link zum Kalender
Zahlung bequem per Kreditkarte / Stripe: Link zum Kalender
Disclaimer:
Es wird keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der
Inhalte und Darstellungen übernommen. Dieses Schreiben ersetzt keine Steuerberatung.