Steuerberater können auf zwei Arten abrechnen:
Per Gesetz (StBVV) oder- mit Pauschalen / individuellen Abrechnungen:
Zum Schutz der Mandanten, gibt es hierfür – sogar – ein Gesetz (die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV).
Jedoch werden – ironischerweise – die wenigsten Mandanten dieses Gesetz verstehen!
Zudem wollen unsere Mandanten nicht für jede Tätigkeit, jeden Anruf etc. eine einzelne Rechnung!
KEINE Einzelabrechnung. Alles inkludiert. Volle Kommunikation!
Sowohl mit unseren Fachangestellten als auch Steuerberater, Rechtsanwälte.
(außer steuerlichen Projektarbeiten wie Einbringungen, Holdingaufbau etc.*)
– eine harmonische Mandatsbeziehung und
– eingespielte „Workflows / Arbeitswege“ (Diese können individuell mit dem Berater vereinbart werden).
Schau dir unsere nachfolgenden Honorarrechner an, um ein erstes Gefühl für die DHW Vergütung zu bekommen: