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Das Netz ist voll mit Ratgebern, die Interessierten erklären, wie sie mit wenig Geld und nur ein paar Stunden Arbeit pro Woche nebenbei ein Business aufbauen und viel Geld verdienen können. Dass solche Kurse oft vierstellige Beträge kosten und die Online-Seminare meist die bessere Geschäftsidee sind, sei nur am Rande erwähnt. Ebenfalls oft nur eine Randnotiz der Motivations-Seminare sind die Kosten und der Aufwand, die notwendig sind, um überhaupt Kunden für das eigene Dropshipping-Angebot zu finden. Denn auch wenn Produkte verkauft, die man nicht selbst herstellt oder auf Lager hat, muss man sie doch an den Mann oder die Frau bringen. Über die eigene Website, Social Media oder andere Absatzkanäle. Andere sehr wichtige Themen wie Gewerbeanmeldung, Buchhaltung oder das durchaus schwierige Thema der umsatzsteuerlichen Behandlung solcher Reihen- oder Streckengeschäfte werden oft nur am Rande behandelt oder bleiben ganz außen vor. Man will die potenzielle Seminarkundschaft ja nicht zu sehr verunsichern. Doch genau hier liegen die Risiken des Dropshipping, mit denen sich jeder, der solche Geschäftsaktivitäten plant, von Anfang an eingehend beschäftigen sollte. In diesem Beitrag erfahren Sie deshalb, worauf Sie beim Aufbau eines Dropshipping-Business vor allem aus steuerlicher Sicht achten müssen, um teure Fehler zu vermeiden und nicht in eine Falle zu tappen.

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Auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wird aktuell darauf hingewiesen, dass jedem wirtschaftlich Tätigen ab dem November 2024 durch das BZSt stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen wird. Das soll der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren dienen (§§ 139a und 139c AO). Die W-IdNr. soll außerdem die Basis für die „Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung“ sein und langfristig nach dem „Once-Only-Prinzip“ für eine bundesweite und behördenübergreifende Kommunikation genutzt werden. Was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Wer die Nachrichten der EU-Kommission regelmäßig verfolgt, konnte in den letzten Tagen auch von den beschlossenen Maßnahmen lesen, mit denen die europäischen Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN-Rat) die Mehrwertsteuervorschriften in der Union an das digitale Zeitalter anpassen wollen. Mit Maßnahmen wie der elektronischen Rechnung oder von Echtzeit-Datenübermittlungen bei Geschäften auf Online-Plattformen sollen Steuerbetrug bekämpft und die Prozesse der Unternehmen in der EU optimiert werden. So zumindest der Plan. Danach müssen sich Unternehmer auf die folgenden wichtigen Veränderungen vorbereiten:

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Die Handelsplattform Shopify ist für viele Online-Händler zu einem festen Bestandteil ihres Geschäftsalltags geworden. Als Software as a Service (SaaS) unterstützt sie cloudbasiert den Aufbau und Betrieb hocheffizienter Online-Shops, die komplette Auslagerung der Verkaufsabwicklung und des Fullfilments, die Kundengewinnung und damit die Steigerung der eCommerce-Erlöse. Im Rahmen von Updates aktualisiert und optimiert Shopify auch seinen Funktionsumfang, um den Anwendern den maximalen Nutzen bei größtmöglicher Usability zu bieten. Ein solches Feature ist Shopify Tax. Damit können Shopify Nutzer ab dem Oktober 2024 endlich auch Rechnungen direkt aus Shopify heraus Rechnungen erstellen. Im neuen Digitalfutter Podcast schauen sich Christian Deak mit Shopify-Experte Marco Feelisch dieses neue Feature ganz genau an, nehmen auch das Shopify Tax Update genauer unter die Lupe und sagen Ihnen, ob die Erweiterung tatsächlich etwas bringt.

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Während man sich an die steigende Zahl von Betrugsversuchen im Internet mittlerweile gewöhnt hat und darauf meist schon entsprechend sensibel reagiert, nehmen Betrugsversuche per Post derzeit wieder deutlich zu. Besonders beliebt sind dabei Zahlungsaufforderungen von offiziellen Stellen, um dadurch den Druck auf die Empfänger zu erhöhen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. LKA oder Verbraucherzentralen warnen hier beispielsweise schon länger vor Zahlungsaufforderungen, die Unternehmen von einem angeblichen Handelsregister erhalten. Oder vor scheinbaren Identitätsprüfungen, die Banken per Post verschicken, um die Sicherheit von Bankgeschäften zu erhöhen. Die neueste Masche der Betrüger sind amtlich aussehende Steuerbescheide vom Finanzamt mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Die Kriminellen nutzen dabei die Autorität des Empfängers aus und hoffen, dadurch die Zahlungsbereitschaft ihrer Opfer zu erhöhen. Nach dem Motto: Wer will schon Schulden beim Finanzamt haben. Diese Steuerbescheide ungeprüft zu bezahlen, kann sehr teuer werden. Vor allem, weil einmal gezahlte Beträge kaum noch zurückgeholt werden können. Deshalb erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie prüfen sollten, um Fälschungen rechtzeitig zu erkennen.

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Online-Händler, die ihre Produkte über den Amazon-Marktplatz verkaufen, profitieren von der enormen Reichweite, können sich damit neue Zielgruppen erschließen und letztlich Umsatz und Gewinn steigern. Hierfür sind Gebühren an Amazon zu entrichten, die sich in der Regel durch die höheren Verkaufserlöse und damit auch höheren Umsätze und Gewinne amortisieren. Diese Gebühren wurden bisher von Amazon monatlich über die Niederlassung in Luxemburg im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) abgerechnet. Das bedeutet, dass Amazon als ausländisches Unternehmen Leistungen erbringt, die nur netto abgerechnet werden dürfen. Der im Inland ansässige Online-Händler muss dann selbst die fällige Umsatzsteuer für die von Amazon bezogenen Leistungen selbst berechnen und an sein zuständiges Finanzamt abführen. Dieses Verfahren hat sich im August letzten Jahres geändert. Was Amazon-Händler jetzt beachten sollten.

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Wenn sich das Kalenderjahr dem Ende zuneigt und privat die besinnlichste Zeit des Jahres beginnt, ist in vielen Unternehmen genau das Gegenteil der Fall. Denn mit dem Ende des Fiskaljahres bricht häufig geschäftige Betriebsamkeit aus. Der Jahresabschluss muss vorbereitet und durchgeführt werden, unter Umständen sind schon Unterlagen für die Wirtschaftsprüfer vorzubereiten, Kreditoren reichen vermehrt Rechnungen für gelieferte Sachgüter oder Dienstleistungen ein und das Unternehmen selbst muss Rechnungen stellen, ggfs. Korrekturen buchen und Rückstellungen ermitteln. Außerdem stehen Inventuren ins Haus, da zum Jahresende alle Bestände korrekt erfasst werden müssen, um die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag richtig darzustellen. Wie der Warenbestand und Bestandsveränderungen erfasst, richtig bewertet und korrekt in der Bilanz abgebildet werden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Einen Schreckmoment dürften zuletzt viele Online-Händler erlebt haben, die ihre Produkte auf dem Amazon-Marketplace verkaufen und plötzlich nicht mehr auf ihr Guthaben zugreifen konnten. Denn das hatte Amazon eingefroren, um seinen Haftungsverpflichtungen als elektronischer Marktplatz nachzukommen. Obwohl mit dieser vorsorglichen Maßnahme nur unredliche Online-Händler getroffen werden sollen, waren von dem Schritt weitaus mehr Online-Händler betroffen, die ihre Geschäfte ordnungsgemäß über Amazon abwickeln und ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen. Mehr über den Hintergrund dieser Maßnahme erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Die Floskel “Cash is King” kennen wir vermutlich alle. Allerdings verbirgt sich dahinter mehr als nur eine hohle Phrase. Die effiziente Verwaltung von Liquidität und Cashflow ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung – und oftmals überlebenswichtig. Innovative Software-Lösungen bietet hier unschätzbare Vorteile, die weit über die reine Verwaltung von Finanzmitteln hinausgehen. Finanzverantwortliche stehen vor der Herausforderung, nicht nur den täglichen Geldfluss im Auge zu behalten, sondern auch langfristige Strategien zu entwickeln und zu implementieren. In diesem Beitrag beleuchten wir einige Aspekte, warum eine effektive Cash-Management-Software für Unternehmen unerlässlich ist und wie Sie mit Lösungen wie Agicap diese Herausforderungen meistern können.

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Die Homeoffice-Pauschale wurde im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Der Gesetzgeber wollte damit jene Arbeitnehmer möglichst unbürokratisch entlasten, die aufgrund der verhängten Lockdowns von zu Hause aus arbeiten mussten und dadurch höhere Kosten (z.B. für Strom, Wasser und Heizung) hatten. Ursprünglich nur für die Steuerjahre 2020 bis 2022 geplant, hat sich das Homeoffice nach dem Ende der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen durchgesetzt. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Flexibilität und Freiheit. Viele Arbeitgeber haben erkannt, dass sie dadurch Kosten sparen, ihre Mitarbeiter motivieren und neue Mitarbeiter gewinnen können. Ohne dass die Arbeitsleistung darunter leidet. Auch der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Homeoffice-Pauschale ab dem Steuerjahr 2023 entfristet und die Beträge erhöht. Wann und wie Arbeitnehmer die Pauschale geltend machen können, welche Höchstbeträge gelten und was Selbstständige und Freiberufler beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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