Muss die KU-Identifikationsnummer auf der Rechnung stehen?

4. April 2025von Lisa Bolz

Ja, die Angabe der KU-Identifikationsnummer wird empfohlen, wenn du die EU-Kleinunternehmerregelung nutzt – besonders bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und kann wie eine USt-Id ausgewiesen werden, z. B.: „Steuerfreie Lieferung gemäß Art. 284 MwStSystRL. KU-ID: EUK123456789.“

Lisa Bolz


Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/vhosts/dhw-stb.de/httpdocs/dhw-stb/wp-content/themes/avantage/views/prev_next.php on line 10
previous
EU-Kleinunternehmerregelung nutzen ohne nationaler Kleinunternehmer zu sein, geht das?

Ja, die Angabe der KU-Identifikationsnummer wird empfohlen, wenn du die EU-Kleinunternehmerregelung nutzt – besonders bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und kann wie eine USt-Id ausgewiesen werden, z. B.: „Steuerfreie Lieferung gemäß Art. 284 MwStSystRL. KU-ID: EUK123456789.“

Malcare WordPress Security